Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die AGB gibt es hier auch als PDF.

 

Josephine Hochbruck

z.Hd. Robin Prinz

Klingenstraße 22

04229 Leipzig

 

Kontakt:
Telefon: +49 157 5930 2226
E-Mail: hallo@josephinehochbruck.com

 

Stand: 10.12.2023


1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Josephine Hochbruck (nachfolgend "Sprecherin") und den Auftraggeber:innen, Vertragspartner:innen und Kund:innen (nachfolgend einheitlich bezeichnet als "Kund:innen"), die eine oder mehrere Dienstleistungen der Sprecherin in Anspruch nehmen. Diese AGB gelten mit erfolgreicher Auftragsvergabe an die Sprecherin als vereinbart, im Übrigen gelten nicht automatisch die AGB des Auftraggebers.


2. Leistungen


2.1 Josephine Hochbruck bietet professionelle Sprachaufnahmen - erstellt im Produktionsstudio der Kund:innen bzw. im von den Kund:innen gestellten Studio oder im Homestudio der Sprecherin in Eigen- oder mit Fernregie der Kund:innen oder mit einer von den Kund:innen beauftragten Person - an. Des Weiteren ist sie als Schauspielerin und Performerin in Bühnenstücken, Performances, Lesungen und Live-Hörspielen tätig und moderiert Veranstaltungen. Außerdem bietet Josephine Hochbruck Stimm- und Sprech-Workshops an. Diese AGB beziehen sich vornehmlich auf ihre an
erster Stelle genannte Arbeit als Sprecherin für Audio-Produktionen.

2.2 Die Details der erbrachten Leistungen, einschließlich Umfang, Inhalt, Produktionszeitraum, Vergütung und Lizenzen werden in individuellen Angeboten oder Auftragsbestätigungen schriftlich festgelegt.


3. Beauftragung und Vertragsschluss

3.1 Aufträge werden per E-Mail oder über andere schriftliche Kommunikationsmittel entgegengenommen.

3.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Sprecherin die Auftragserteilung schriftlich bestätigt und die vereinbarte Vergütung akzeptiert wurde.


4. Vergütung

4.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen wird in der Auftragsbestätigung festgelegt.

4.2 Alle Zahlungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, in jedem Fall aber vor Nutzung der Sprachaufnahmen.

4.3 Übersteigen die im Produktionszeitraum erbrachten Leistungen die vertraglichen Vereinbarungen (z.B. höherer Textumfang) oder soll die Nutzung der Sprachaufnahmen umfangreicher stattfinden als festgelegt, ist die Vergütung dementsprechend anzupassen. Wird weniger Leistung als in den vertraglichen Vereinbarungen festgelegt im Produktionszeitraum abgefragt (z.B. kürzerer Text) oder fällt die Nutzung der Sprachaufnahmen geringer aus als geplant, besteht kein Recht auf Aufrechnung oder Rückzahlung der Vergütung.


5. Geistiges Eigentum und KI


5.1 Das Urheberrecht an sämtlichen von der Sprecherin selbst und mit der Stimme der Sprecherin erstellten Sprachaufnahmen liegt bei der Sprecherin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2 Die Sprecherin darf Ausschnitte aus der Produktion zur Eigenwerbung verwenden, ohne zusätzliche Rechte zu erwerben. Ausgeschlossen sind Aufnahmen, die „Spoiler“ beinhalten, also Informationen eines Mediums, die geheim gehalten werden müssen. Widersprechen die Kund:innen der Verwendung dieser Sprachproben, wird die Sprecherin diese innerhalb von 7 Werktagen entfernen, ohne nachträgliche Vergütungen oder Strafzahlungen an die Kund:innen.

5.3 Die Kund:innen erhalten mit der Bezahlung der Sprachaufnahmen das Recht zur Nutzung und Verbreitung der Sprachaufnahmen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und zum vereinbarten Zweck, jedoch nicht das Recht zur Vervielfältigung ohne schriftliche Zustimmung der Sprecherin.

5.4 Die Nutzung der Sprachaufnahmen im Bereich "Künstliche Intelligenz", etwa zum Training oder für das Erzeugen künstlicher Stimmen (z.B. Klonen von Stimmen) ist - sofern nicht ausdrücklich vertraglich geregelt und vergütet - verboten. Auch eine Archivierung der Sprachaufnahmen zu solchen Zwecken (KI) ist nicht gestattet.


6. Konkurrenzausschluss und Exklusivrechte

6.1 Während der Dauer der Geschäftsbeziehung und nach deren Beendigung wird die Sprecherin nicht automatisch von Sprachaufnahmen für ähnliche oder konkurrierende Produkte, Formate, etc. ausgeschlossen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich mit den Kund:innen vereinbart.

6.2 Jeglicher Konkurrenzausschluss durch Exklusivrechte bedarf der schriftlichen Zustimmung und Vereinbarung zwischen den Kund:innen und der Sprecherin. Solche Vereinbarungen können zusätzliche Bedingungen und Vergütungen für die Sprecherin beinhalten.


7. Stornierungen und Ausfallhonorare

7.1 Stornierungen oder Terminverschiebungen von Aufträgen müssen schriftlich mitgeteilt werden und können mit Gebühren verbunden sein.

7.2 Im Falle einer Stornierung oder Terminverschiebung durch die Kund:innen gelten die folgenden Ausfallhonorare:

7.2.1 Bei Stornierungen oder Terminverschiebungen, die werktags mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Aufnahmetermin erfolgen und bei denen keine Fahrtkosten für die Sprecherin anfallen (z.B. ein Aufnahmetermin im Homestudio der Sprecherin mit zugeschalteter Live-Regie), wird kein Ausfallhonorar fällig.

7.2.2 Bei Stornierungen oder Terminverschiebungen, die werktags mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Aufnahmetermin erfolgen und bei denen Fahrtkosten für die Sprecherin anfallen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe der für die Sprecherin entstandenen Fahrtkosten fällig.

7.2.3 Bei Stornierungen oder Terminverschiebungen, die weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Aufnahmetermin erfolgen, werden 40% des vereinbarten Honorars fällig, zusätzlich der Fahrtkosten, falls diese entstanden sind.

7.3 Die Zahlung des Ausfallhonorars erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung oder Terminverschiebung durch die Kund:innen.

7.4 Im Falle, dass die Sprecherin den vereinbarten Produktionstermin aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit oder höhere Gewalt), nicht einhalten und dies auf Anforderung nachweisen kann, haftet sie nicht für die entstandenen Kosten der Kund:innen. Nach Absprache mit den Kund:innen ist eine Empfehlung von Kolleg:innen für den Auftrag durch die Sprecherin möglich.


8. Ablehnungsrecht

8.1 Die Sprecherin behält sich das Recht vor, auch nach bereits erfolgtem Vertragsabschluss Texte oder Filme nach eigenem Ermessen abzulehnen, wenn sie ihr als nicht vertretbar erscheinen oder nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Die Entscheidung der Sprecherin ist endgültig und unanfechtbar. Im Falle der Ablehnung eines Textes oder Films gilt Folgendes:

8.1.1 Die Ablehnung eines Textes oder Films muss spätestens binnen 24 Stunden nach Erhalt des Textes oder Films durch die Sprecherin mitgeteilt werden. Teilt die Sprecherin ihre Ablehnung nicht in diesem Zeitraum mit, gilt der Text oder Film als angenommen.

8.1.2 Ein Text oder Film, der von der Sprecherin angenommen wurde, kann nicht nachträglich abgelehnt werden, es sei denn, es sind zwischenzeitlich erhebliche Ereignisse (z.B. Interessenkonflikt mit einer durch den Text oder Film beworbenen Firma, einem Produkt oder den Erzeuger:innen eines Produktes) eingetreten, die diese Entscheidung bedingen. Auch im Falle, dass die Sprecherin die Frist aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit oder höhere Gewalt), nicht einhalten und dies auf Anforderung nachweisen kann, ist eine Ablehnung nach Ablauf der 24 Stunden nach Erhalt des Textes oder Films möglich.


9. Haftung und Gewährleistung

9.1 Die Sprecherin haftet nicht für den Inhalt der Produktionen.

9.2 Die Kund:innen sind verpflichtet, die gelieferte Sprachaufnahme unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und eventuelle Beanstandungen der Sprecherin binnen 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Innerhalb dieser Frist werden Korrekturen, die auf von der Sprecherin zu vertretende Fehler zurückzuführen sind (z.B. Aussprachefehler) ohne gesonderte Berechnung durchgeführt. Eine Textänderung, die bis zu 10% der Länge des Originaltextes ausmacht, wird ebenfalls ohne gesonderte Berechnung durchgeführt. Weitere Textänderungen und solche, die mehr als 10% der Länge des Originaltextes ausmachen, werden gesondert berechnet. Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen gilt die Sprachaufnahme als abgenommen.

9.3 Kommt es nach der Abnahme der Sprachaufnahmen durch die Kund:innen oder eine von den Kund:innen beauftragte Person bzw. nach Ablauf der Frist von 14 Tagen zu nachträglichen Korrekturen (z.B. bezogen auf Aussprache oder Betonungen), wird den Kund:innen ein Honorar für eine Neuaufnahme berechnet. Kommt es nach der Abnahme der Sprachaufnahmen zu einer Textänderung, fällt eine weitere Vergütung der Sprecherin an. Die Vergütung dieser Neuaufnahme bezieht sich auf die Länge des geänderten Textes.


10. Vertragsverletzung

10.1 Eine Vertragsverletzung liegt dann vor, wenn die Kund:innen eine vertragliche Vereinbarung missachten (zB. durch Nutzung, Verbreitung oder Vervielfältigung der Sprachaufnahmen über die von den Kund:innen erstandenen Lizenzen hinaus). Im Falle einer Vertragsverletzung verpflichten sich die Kund:innen – unbeschadet der Verwertungshonorare – eine Vertragsstrafe in Höhe des 4-fachen Verwertungshonorars zu zahlen.

10.2 Im Falle der unrechtmäßigen Nutzung der Sprachaufnahmen im Bereich "Künstliche Intelligenz“ verpflichten sich die Kund:innen, eine Vertragsstrafe, bedingt durch das Ausmaß der entstandenen Schäden zu zahlen, mindestens jedoch eine Vertragsstrafe in Höhe des 4-fachen Verwertungshonorars. Die Kund:innen verpflichten sich, mithilfe der Sprachaufnahmen der Sprecherin trainierte oder erzeugte künstliche Stimmen sowie archivierte Sprachaufnahmen der Sprecherin sofort zu löschen.

10.3 Die Vertragsstrafe gilt pro Zuwiderhandlung und schließt den Fortsetzungszusammenhang aus. D.h. jede Missachtung der vertraglichen Vereinbarungen gilt als individuelle Vertragsverletzung und wird als solche behandelt. In gleichem Maße haften die Kund:innen für Verstöße, die von auf ihre Veranlassung an der Produktion beteiligte Dritte verursacht werden.

10.4 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die unterlegene Partei die anfallenden Gerichtskosten und Anwaltsgebühren der obsiegenden Partei trägt.


11. Datenschutz

Die Sprecherin verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten der Kund:innen vertraulich zu behandeln. Eine detaillierte Datenschutzerklärung findet sich auf der Webseite der Sprecherin unter https://josephine-hochbruck.com/datenschutzerklaerung.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Diese AGB unterliegen dem deutschen Recht.

12.2 Gerichtsstand ist Leipzig.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

© Josephine Hochbruck

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